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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Präambel

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hutter & Helden GmbH (im folgenden Hutter & Helden) gelten für sämtliche Agenturdienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem einzelnen Auftrag von Hutter & Helden erbracht werden. Der Begriff Auftrag ist dabei jeweils im kaufmännischen Sinne zu verstehen und meint nicht lediglich den Auftrag gem. § 662 ff. BGB.

 

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
  2. Der Geltungsbereich der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst alle Angebote und Leistungen auch im vorvertraglichen Stadium der Hutter & Helden GmbH. Durch eine Auftragserteilung an Hutter & Helden bzw. durch den Vertragsschluss mit Hutter & Helden, werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil und der Kunde erklärt, dass er vom Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt hat. Eventuell entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, Hutter & Helden hätte diesen ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Angebot, Annahme, Angebotsunterlagen

  1. Hutter & Helden wird ein Angebot an den Kunden abgeben. Mit Abgabe des Angebots erfolgt die Übermittlung eines Kostenvoranschlags. Dieser Kostenvoranschlag ist verbindlich. Bei etwaiger Übersendung von weiteren Angebotsunterlagen, welche die besprochenen Abläufe des jeweiligen Auftrags und dessen Inhalt zusammenfassen, bestehen Rechte von Hutter & Helden an den jeweiligen Unterlagen. Die Nutzung im Rahmen solcher Rechte von Hutter & Helden werden nur im Rahmen des konkreten Auftrages zum Zwecke des Auftrags eingeräumt. Bei Stornierung oder Kündigung des jeweiligen Auftrags sind die Angebotsunterlagen umgehend zurückzuschicken bzw. zu löschen oder zu vernichten, sämtliche eingeräumten Rechte entfallen.
  2. Die Annahme des Angebotes erfolgt regelmäßig durch eine schriftliche Bestätigung oder durch konkludentes Handeln des Auftraggebers. Im Falle einer nicht genauen Bezeichnung der Preise, gelten die Preise nach der aktuellen Preisliste von Hutter & Helden.

 § 3 Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang wird regelmäßig im Kostenvoranschlag geregelt. Regelmäßig umfasst sind, falls eine solche konkrete Darlegung nicht erfolgt ist, die strategische Beratung, Planung, sowie die Entwicklung von Text und Design.
  2. Für die Umsetzung der vereinbarten Leistung, welche in der Leistungsbeschreibung dargelegt ist, ist Hutter & Helden alleine verantwortlich. Der Kunde hat jedoch seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass alle Informationen, Zugänge, Freigaben, Genehmigungen, Vorlagen, Dokumente oder sonstigen Voraussetzungen für die Umsetzung des Auftrags zu Verfügung stehen und die benötigten Formate aufweisen.
  3. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die Arbeiten auf Basis richtiger und vollständiger Informationen stattfinden. Für etwaige Verzögerungen wegen unrichtiger Angaben ist Hutter & Helden daher nicht verantwortlich.
  4. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung, insbesondere im Bereich Wettbewerbsrecht, Kennzeichenrecht, Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht, Heilmittelwerberecht und Medizinproduktegesetz wird von Hutter & Helden nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrages ist. Beauftragt der Kunde Hutter & Helden mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten von Hutter & Helden und den beauftragten Dritten (Rechtsanwalt, Behörden, etc.). Bezüglich Hutter & Helden gilt dabei die aktuelle Preisliste von Hutter & Helden. Bei Dritten gelten die marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
  5. Hutter & Helden ist nicht verpflichtet, die vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Auch die Prüfung, ob geistiges Eigentum durch die Leistung von Hutter & Helden verletzt ist, übernimmt Hutter & Helden nicht, soweit die Verletzung auf den Vorlagen des Kunden basiert. Für diese Aussagen trägt der Kunde die volle Verantwortung. Hutter & Helden wird aber auf rechtliche  Bedenken hinweisen. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt Hutter & Helden daher dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Kunde übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text. Die Freigabe gilt als erteilt, sobald mit Zustimmung des Kunden mit der Durchführung oder Umsetzung der Maßnahme begonnen wird.
  6. Wird Hutter & Helden von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Kunde Hutter & Helden von der Haftung frei, soweit der Verstoß auf den Vorlagen des Kunden basiert.

§ 4 Preise, Aufwendungen, Kosten, Zahlungsbedingungen

  1. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in Verbindung mit dem Kostenvoranschlag. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten von Hutter & Helden. Ein evtl. angefallener Mehraufwand von Hutter & Helden, der sich insbesondere aufgrund von Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers ergeben hat, ist als zusätzlicher Aufwand abzurechnen und wird gemäß der vereinbarten Stundensätze berechnet. Sollten keine Stundensätze vereinbart werden, gelten die Stundensätze, welche in der Preisliste von Hutter & Helden enthalten sind.
  2. Hutter & Helden darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Subunternehmern ausführen lassen. Eine Zustimmung des Kunden ist dafür nicht erforderlich, es sei denn, es ist etwas Abweichendes schriftlich geregelt. Der Kunde kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.
  3. Kündigt der Kunde einen Auftrag, den er gegenüber Hutter & Helden schon freigegeben hat, gilt bezüglich des Honorars von Hutter & Helden zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB.
  4. Hutter & Helden stellt die Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung.
  5. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Hutter & Helden ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen.
  6. Alle Nettopreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, Zölle, Gebühren und sonstiger Abgaben.
  7. Der Kunde darf gegen Vergütungsforderungen von Hutter & Helden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
  8. Jede Partei trägt die Kosten von Porto, Telefon und Fax, die aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen. Reisekosten werden dem Kunden sofort, spätestens jedoch mit Beendigung des Auftrags in Rechnung gestellt. Sonstige Kosten wie Anwaltshonorare, Kurierfahrten, Druckereierzeugnisse, Lettershop, Anzeigenschaltung Farbkopien, Farbausdrucke oder Übersetzungen, die insgesamt vom Kunden bestellt worden sind oder mit ihm vereinbart wurden, werden dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt. Vorschüsse können von Hutter & Helden verlangt werden. Vorauslagen bezüglich dieser sonstigen Kosten, die von Hutter & Helden geleistet werden, werden mit 15 Prozent Aufschlag abgerechnet.

§ 5 Termine, Lieferfristen

  1. Termine und Lieferfristen sind außerhalb des Rahmenvertrages grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Das gilt nicht, wenn die Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart worden sind.
  2. Hutter & Helden haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde erforderliche Mitwirkungspflichten unterlassen hat. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so hat der Auftraggeber die daraus entstehenden Mehrkosten zu tragen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 6 Präsentation, Präsentationsunterlagen

  1. Hutter & Helden wird unter Umständen abhängig vom konkreten Auftrag Präsentationsunterlagen vorbereiten. Sämtliche Rechte an den Präsentationsunterlagen stehen Hutter & Helden zu. Diese Rechte werden als Nutzungsrechte bzw. als Lizenzrechte nur für den Gebrauch im Rahmen des vorgesehenen Zwecks des jeweiligen Auftrags übertragen. Die Nutzungsrechte sind somit zweckgebunden. In der Regel werden nur einfache Nutzungsrechte an den Kunden übertragen. Bei Kündigung oder Stornierung bzw. bei Beendigung des Auftrags sind sämtliche Präsentationsunterlagen an Hutter & Helden zurückzugeben. Sämtliche Rechte an diesen Unterlagen entfallen dann automatisch.
  2. Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen, etc. Eigentum von Hutter & Helden und sämtliche zuvor gem. Abs. 1 eingeräumten Rechte entfallen automatisch. Der Kunde ist nicht berechtigt dieses Material, gleich in welcher Form, zu nutzen oder zu bearbeiten. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an Hutter & Helden zurückzugeben. Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es Hutter & Helden unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angebote an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstiger Nutzung durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese ergibt sich aus dem Angebot von Hutter & Helden oder – sofern ein solches nicht vorliegt – aus der aktuellen Preisliste von Hutter & Helden. Weitere Ansprüche wie Schadensersatz, Unterlassung, Beseitigung oder Auskunft aufgrund der unrechtmäßigen Verwendung von Präsentationsunterlagen, bleiben Hutter & Helden vorbehalten.

§ 7 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass alle Details des Auftrages streng geheim gehalten werden. Dies bedeutet, dass nur Mitarbeiter von Hutter & Helden oder Mitarbeiter des Kunden die Interna dieses Auftrags zu sehen bekommen. Sollte ein Dritter mit Details über den Auftrag informiert werden, geschieht dies nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei. Es werden dabei nur die unbedingt notwendigen Informationen bekannt gegeben.
  2. Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und das Telemediengesetzes (TMG) von Hutter & Helden erhoben, verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Angebotes gespeichert, es sei denn der Kunde wünscht zusätzliche Leistungen. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes von Hutter & Helden erhoben, verarbeitet und benutzt werden dürfen. Die persönlichen Daten des Kunden werden vertraulich behandelt, insbesondere nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung weitergegeben.

§ 8 Produktion, Überwachung, Koordination

Im Rahmen der Überwachung und Auswahl der Produktion wählt Hutter & Helden geeignete Hersteller aus und erteilt Produktionsaufträge. Hutter & Helden koordiniert die Produktionsabwicklung und kontrolliert auch die Leistungen und Rechnungen der Hersteller. Hutter & Helden prüft und überwacht die Tätigkeiten Dritter bezüglich der Erstellung und der Übermittlung der Produkte, sowie die ordnungsgemäße Abrechnung solcher Tätigkeiten.

 

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentumsübergabe, Vertragsstrafe

  1. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung die nach dem Vertrag erforderlichen Nutzungsrechte an dem von Hutter & Helden gestalteten Produkten und Werken. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Eine Bearbeitung oder eine inhaltliche Änderung der von Hutter & Helden gestalteten Werke oder Werbemittel ist nur mit vorheriger Zustimmung durch Hutter & Helden zulässig. Die weitere Übertragung oder die Lizenzierung der erhaltenen Nutzungs- oder Lizenzrechte durch den Kunden an Dritte bedarf für ihre Wirksamkeit aber der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Hutter & Helden. Die Rechtseinräumung bedingt nicht die Herausgabe von offenen Dateien oder Quellcodes.
  2. Sind zur Erstellung der gewünschten Produkte oder zur Umsetzung von vereinbarten Leistungen  Nutzungs- oder Lizenzrechte (z. B. Rechte an Bildern, Grafiken, Programmen) oder die Zustimmung Dritter (z. B. bei Namens-, Bild-, oder Persönlichkeitsrechten) erforderlich, wird Hutter & Helden die Rechte und Zustimmung Dritter im Namen des Kunden einholen. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem für die vorgesehene Maßnahme zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG oder entsprechende Nachforderungen in anderer Rechtsgebieten, also Nachforderung aus noch unbekannten Nutzungsarten oder aus zu geringer Vergütung gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. Hutter & Helden übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich der von ihr gelieferten Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen. Eine solche Haftung kann nur übernommen werden, wenn eine rechtliche Prüfung durchgeführt wurde, wobei die Kosten einer solchen der Kunde zu tragen hat.
  3. Der Kunde räumt Hutter & Helden alle nötigen Rechte an den von ihm für den Auf-trag zur Verfügung gestellten Materialien ein.
  4. Der Kunde garantiert, dass die von ihm vorgelegten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Er hat Hutter & Helden bei Rechtsverletzungen, die auf seinem beigebrachten Material basieren, von jeglichem Kosten freizuhalten.
  5. Hutter & Helden darf die von ihr konzipierten Werke zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt zur Eigenwerbung nutzen. Des Weiteren darf Hutter & Helden mit dem Kunden als Partner werben, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  6. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei Hutter & Helden. Dies gilt auch und insbesondere für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte (z.B. Urheberrecht) sind.

§ 10 Interessenkonflikt

Hutter & Helden verpflichtet sich, den Kunden über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Kunden zu informieren.

 

§ 11 Entscheidungskompetenz

Die vom Kunden gegenüber Hutter & Helden benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Abnahme, auf die Freigabe von Leistungsbeschreibungen, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen, sowie bezüglich der Erbringung von besonderen Leistungen oder sonstigen Zahlungen, vertretungsberechtigt sein. Einschränkungen der Vertretungsberechtigung müssen Hutter & Helden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt keine Mitteilung gilt der Mitarbeiter gegenüber Hutter & Helden als vertretungsberechtigt.

 

§ 12 Abnahme

  1. Schuldet Hutter & Helden einen bestimmten Arbeitserfolg (Werkvertrag), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den bestehenden Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird Hutter & Helden diese Abweichung in einer angemessenen Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit Zahlung oder Nutzung des Werkes jedoch als erfolgt.
  2. Weist der Kunde die Abnahme aufgrund eines Mangels zurück, der jedoch nicht besteht, hat er die durch die unberechtigte Mängelrüge entstehenden Kosten zu tragen, wenn der Kunde das Fehlen des Mangels schuldhaft verkannt hat.

§ 13 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen von Hutter & Helden. Hutter & Helden haftet nicht bei leichter fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Hutter & Helden haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtsposition des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und dem Zweck zu gewähren hat. Hutter & Helden haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten sowie bei Hutter & Helden zurechenbaren Körper- oder gesundheitlichen Schäden bzw. bei Verletzung des Lebens.
  3. Wegen unverschuldeter Irrtümer und bei Druck oder Übermittlungsfehlern, welche Hutter & Helden zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
  4. Die Vereinbarung einer Versicherung ist auf Kosten des Kunden möglich.

 § 14 Software

  1. Bei der Erstellung von Software gilt: Die gelieferte Software hat die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung bzw. bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
  2. Hutter & Helden geht keine Verpflichtung ein, Dritte und den Kunden bezüglich der Anwendung der Software zu beraten, zu schulen oder anderweitig zu unterstützen. Die Betreuung der Dritten wird ausschließlich vom Kunden selbst und in eigener Verantwortung durchgeführt. Eine solche Leistung kann jedoch im Rahmenvertrag vereinbart werden. Die Herausgabe eines Quellcodes oder offener Dateien erfolgt nicht.

 § 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, das am Geschäftssitz von Hutter & Helden zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Hutter & Helden ist jedoch auch berechtigt den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitz gerichtlich zu verklagen.
  3. Leistungsort ist der Geschäftssitz von Hutter & Helden. Erfüllungsort ebenfalls.